Begleitete Besuchstage BBT
Bestehen nach einer Trennung Schwierigkeiten, das Besuchsrecht zu regeln, so können Begleitete Besuchstage BBT vorübergehend zur Beruhigung der Situation führen. Sie ermöglichen den Kindern, den Kontakt zum getrenntlebenden, kontaktberechtigten Elternteil aufzubauen oder aufrecht zu halten.
Die Begleiteten Besuchstage BBT sind ein Gruppenangebot und finden in einem Besuchstreff an einem geschützten und kinderfreundlichen Ort in Kriens statt. Ein fachlich kompetentes Begleitteam betreut die Eltern bei den Übergaben und während der Kontaktzeit.
Die Begleiteten Besuchstage BBT sind konzeptionell während 12 bis 24 Monaten vorgesehen. Sie finden dreimal im Monat an Wochenden statt, die Termine sind fix festgelegt. Die Kontaktdauer richtet sich nach den betrieblichen Möglichkeiten und ist abhängig von der Gruppenzusammensetzung, der gerichtlichen/behördlichen Anordnung und dem Alter der Kinder.
Voraussetzungen sind Eltern, die über ausreichend Betreuungskompetenzen verfügen sowie gruppenfähige Eltern und Kinder. Ebenso ist eine ausreichende Kooperationsbereitschaft der Eltern nötig.
Die Begleiteten Besuchstage finden an drei Tagen pro Monat in einem kindgerecht eingerichteten Besuchstreff statt. Die genauen Modalitäten bezüglich Dauer und Frequenz der Besuche erfolgt je nach Kapazität, Alter und Bedarf der Kinder durch uns.
Der Besuchstreff kann auch für Übergaben ohne Teilnahme am Besuchstag und für Teilnahmen mit Ausgang genutzt werden.
Einmal pro Monat sind Übergaben für das Wochenende möglich, das heisst: Die Übergabe findet am Samstagmittag statt und am Sonntag gegen Abend erfolgt die Rückübergabe.
Ein professionelles Begleitteam achtet darauf, dass der Besuchstag kindgerecht gestaltet ist und Abmachungen eingehalten werden. Sie sorgen zudem für ein Zvieri oder Mittagessen.
Die Verantwortung für das Kind trägt, wenn immer möglich, der besuchende Elternteil. Dieser entscheidet mit seinem Kind über die Aktivitäten während des Besuchstages.
Das Begleitteam fördert die kindgerechte Übergabe von einem Elternteil zum anderen Elternteil.
Das Begleitteam bespricht nach jedem Besuchstag den Verlauf des Besuchstags mit der Leitung der Begleiteten Besuchstage. Diese informiert die zuweisenden Fachpersonen über die Teilnahme und den Verlauf der Übergaben.
Die Stufen der Begleiteten Besuchstage gehen von der Teilnahme ohne Begegnung der Eltern bis zur selbstständigen Besuchsregelung.
Ein Start in den Begleiteten Besuchstagen kann in Stufe 1 bis 4 erfolgen. Es müssen nicht zwingend alle Stufen durchlaufen werden. Erwünschtes Ziel ist das Erreichen der Stufe 5 innerhalb eines Jahres.
Auf dieser Stufe können sich die Eltern bei der Übergabe nicht begegnen.
Die Eltern können sich bei der Übergabe begegnen.
Der unbegleitete Ausgang findet als vertrauensbildende Massnahme statt, wenn noch zu wenig Vertrauen für den Übergang von der Teilnahme zum selbstständigen Besuch vorhanden ist.
Die Übergabe findet im Besuchstreff statt.
Der Kontakt findet ohne Nutzung des Angebots der Begleiteten Besuchstage statt.
Kanton Luzern: Die Kosten werden ab 1. Januar 2026 im Kanton Luzern über das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts finanziert. Der Elternbeitrag entfällt im Rahmen des Pilotprojekts.
Kantone Ob- und Nidwalden: Es bestehen Leistungsvereinbarungen mit beiden Kantonen und die Kantone übernehmen den grössten Teil der Finanzierung. Der teilnehmende Elternteil bezahlt vor Ort einen kleinen Unkostenbeitrag.
Kanton Obwalden: Unkostenbeitrag teilnehmender Elternteil
- Aufenthalt mit Mittagessen: Erwachsene Fr. 15.00 / Kind Fr. 10.00 / Familientarif max. Fr. 35.00
- Aufenthalt ohne Mittagessen: Erwachsene Fr. 12.00 / Kind Fr. 8.00 / Familientarif max. Fr. 30.00
- Aufenthalt mit Ausgang und Mittagessen: Erwachsene Fr. 10.00 / Kind Fr. 6.00 / Familientarif max. Fr. 25.00
- Begleitete Übergabe: Erwachsene Fr. 6.00 / Kind Fr. 4.00 / Familientarif max. Fr. 15.00
Kanton Nidwalden: Unkostenbeitrag teilnehmender Elternteil
Die teilnehmenden Eltern mit Finanzierung über den Kanton Nidwalden bezahlen am Besuchstag einen Unkostenbeitrag von 25 Franken pro Besuch oder pro Übergabe.