Begleitete Besuchstage BBT

Bestehen nach einer Trennung Schwierigkeiten, das Besuchsrecht zu regeln, so können Begleitete Besuchstage BBT vorübergehend zur Beruhigung der Situation führen. Sie ermöglichen den Kindern, den Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil aufzubauen oder aufrecht zu halten.

Die Begleiteten Besuchstage finden in einem Besuchstreff in einem geschützten und kinderfreundlichen Rahmen statt. Ein fachlich kompetentes Begleitteam betreut die Eltern bei den Übergaben und während der Besuchszeit.

Begleitete Besuchstage oder Begleitete Übergaben werden in der Regel von einem Gericht oder einer Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB angeordnet, zum Beispiel bei:

  • Ungelösten Konflikten zwischen den Eltern
  • Mangelndem Vertrauen zwischen den Eltern
  • Suchtproblematik
  • Ungünstigen Wohnverhältnissen
  • Entführungsgefahr
  • Gewalterlebnissen
  • Psychischer Krankheit

Kontraindikationen: Begleitete Besuchstage sind nicht passend bei einer eingeschränkten Betreuungsfähigkeit des teilnehmenden Elternteils, bei einer erhärteten Übergriffsthematik und bei einer eingeschränkten Gruppenfähigkeit des Kindes.

Jede Anmeldung ist ein Einzelfall. Wir sind gerne bereit, im Gespräch mit Behörden und Fachpersonen zu entscheiden, ob unser Angebot im konkreten Fall geeignet ist.

Die Anmeldung für die Begleiteten Besuchstage erfolgt zusammen mit einer Beistands- oder Fachperson. Wenn keine behördliche Anordnung besteht, können sich Eltern zusammen mit einer Fachperson bei uns melden.

Die Zusammenarbeit mit einer Fachperson, die im Hinblick auf eine selbstständige Durchführung der Besuchsregelung die Eltern berät, ist für uns zwingend.

Die Begleiteten Besuchstage finden an 3 Tagen im Monat in einem kindgerecht eingerichteten Besuchstreff statt. Die genauen Modalitäten bezüglich Dauer und Frequenz der Besuche erfolgt je nach Kapazität, Alter und Bedarf der Kinder durch uns.

Der Besuchstreff kann auch für Übergaben ohne Teilnahme am Besuchstag und für Teilnahmen mit Ausgang genutzt werden. Einmal pro Monat sind Wochenend-Übergaben möglich, das heisst: Übergabe am Samstagmittag und Übergabe am Sonntag gegen Abend.

Ein professionelles Begleitteam achtet darauf, dass der Besuchstag kindgerecht gestaltet ist und Abmachungen eingehalten werden. Sie sorgen zudem für ein Zvieri oder Mittagessen.

Die Verantwortung für das Kind trägt, wenn immer möglich, der besuchende Elternteil. Dieser entscheidet mit seinem Kind über die Aktivitäten während des Besuchstages.

Das Begleitteam fördert die kindgerechte Übergabe von einem Elternteil zum anderen Elternteil.

Das Begleitteam bespricht nach jedem Besuchstag den Verlauf des Besuchstags mit der Leitung der Begleiteten Besuchstage. Diese informiert die zuweisenden Fachpersonen über die Teilnahme und den Verlauf der Übergaben.

Die Stufen der Begleiteten Besuchstage gehen von der Teilnahme ohne Begegnung der Eltern bis zur selbstständigen Besuchsregelung.

Ein Start in den Begleiteten Besuchstagen kann in Stufe 1 bis 4 erfolgen. Es müssen nicht zwingend alle Stufen durchlaufen werden. Es ist auch möglich, mehrere Stufen zu überprüfen. Erwünschtes Ziel ist das Erreichen der Stufe 5 innerhalb eines Jahres.

1. Stufe: Begleiteter Aufenthalt ohne Begegnung zwischen den Eltern

Wenn sich die Eltern bei der Übergabe nicht begegnen können.

2. Stufe: Begleiteter Aufenthalt mit Begegnung zwischen den Eltern

Die Eltern können sich bei der Übergabe begegnen.

3. Stufe: Begleiteter Aufenthalt mit unbegleitetem Ausgang

Ausgang als vertrauensbildende Massnahme, wenn noch zu wenig Vertrauen für den Übergang von der Teilnahme zum selbstständigen Besuch vorhanden ist.

4. Stufe: Begleitete Übergabe ohne Aufenthalt vor Ort

Die Übergabe findet im Besuchstreff statt.

5. Stufe: Unbegleitete Übergabe und unbegleiteter Besuch

Ohne Nutzung des Angebots der Begleiteten Besuchstage.

Für den Kanton Luzern werden die Kosten vom Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG) sowie der Pflegekinder-Aktion Zentralschweiz als Trägerschaft der Fachstelle Kinderbetreuung getragen. Für die Kantone Obwalden und Nidwalden bestehen Leistungsvereinbarungen. 

Die teilnehmenden Eltern aus Luzern und Obwalden bezahlen am Besuchstag einen Unkostenbeitrag wie folgt:

Aufenthalt mit Mittagessen: 

Erwachsene 15.00 / Kind 10.00 / Familientarif max. 35.00

Aufenthalt ohne Mittagessen

Erwachsene 12.00 / Kind 8.00 / Familientarif max. 30.00

Aufenthalt mit Ausgang und Mittagessen

Erwachsene 10.00 / Kind 6.00 / Familientarif max. 25.00

Begleitete Übergabe

Erwachsene 6.00 / Kind 4.00 / Familientarif max. 15.00

 

Die teilnehmenden Eltern aus Nidwalden bezahlen am Besuchstag einen Unkostenbeitrag von 25 Franken pro Besuch oder pro Übergabe.

 

Bei den Begleiteten Besuchstagen handelt es sich um eine vorübergehende Lösung. Das Ziel des Angebots ist, innerhalb eines Jahres eine selbstständige Besuchsrechtsregelung oder andere Kontaktlösungen ausserhalb der Begleiteten Besuchstage zu erarbeiten. Längere Teilnahmen verlangen eine Begründung.

Wir sind bestrebt, in Zusammenarbeit mit der Beistands- oder anderen Fachperson die Eltern zu befähigen, selbstständige Lösungen für die Elternkontakte zu entwickeln.

Desweiteren sind die Ziele der Begleiteten Besuchstage:

  • Schutz der Kinder vor Konflikten der Eltern
  • Unterstützung im Prozess hin zur selbstständigen Kontaktregelung
  • Konfliktminderung bei der Übergabe der Kinder
  • Raum für neue Erfahrungen (mittels Spiel, Sport und Austausch)