Anfrage und Anmeldung

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Als Fachperson wenden Sie sich bitte telefonisch an uns, um die Kinder- und Familiensituation gemeinsam zu besprechen. 

Telefon 041 318 50 99 oder bbt@fachstellekinder.ch

Eine Anmeldung kann nur durch eine Beistandsperson, eine Fachperson der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB oder eine Fachperson einer anderen Fachstelle erfolgen. Damit wir den Eltern und Kindern ein möglichst passendes Kontaktangebot anbieten können, bitten wir Sie um eine vorgängige telefonische Anfrage.

Unser Angebot Begleitete Besuchstage BBT richtet sich an getrenntlebend Familien aus den Kantonen Luzern, Ob- und Nidwalden.

Wir nehmen Ihre Anfrage sehr gerne entgegen. Weitere Informationen zu unserem Angebot finden Sie hier.

Telefon 041 318 50 60 oder einzelbegleitung@fachstellekinder.ch

Nebst unserem Angebot Begleitete Besuchstage BBT in Kriens bieten wir Einzelbegleitungen im Besuchsrecht plus für anspruchsvolle Besuchsrechtssituationen an.

Unser Angebot richtet sich an getrennte Familien aus allen Zentralschweizer Kantonen. Mit dem Kanton Nidwalden besteht eine Leistungsvereinbarung für das Angebot Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus.

Eine Anmeldung erfolgt in der Regel durch eine Beistandsperson, eine Fachperson der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB oder eine Fachperson einer anderen geeigneten Beratungsstelle.

Wir nehmen Ihre Anfrage sehr gerne entgegen. Weitere Informationen zu unserem Angebot finden Sie hier.

Kanton Luzern: Die Kosten werden im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit dem Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG) übernommen. Der teilnehmende Elternteil bezahlt vor Ort einen kleinen Unkostenbeitrag. Eine neue Finanzierungsform für Luzerner Familien ab 2026 ist in Vorbereitung, da der ZiSG das Angebot nicht mehr finanzieren wird. 

Kantone Ob- und Nidwalden: Es bestehen Leistungsvereinbarungen mit beiden Kantonen und die Kantone übernehmen den grössten Teil der Finanzierung. Der teilnehmende Elternteil bezahlt vor Ort einen kleinen Unkostenbeitrag.

Spezialvereinbarung für Familien Kanton Luzern: Dank unserer Trägerschaft, Pflegekinder-Aktion Zentralschweiz, wird das Angebot bis Ende 2025 vergünstigt angeboten. Der reduzierte Tarif für Luzerner Familien beträgt 80 Franken pro Stunde (regulärer Tarif 155 Franken pro Stunde). Eine neue Finanzierungsform für Luzerner Familien ab 2026 ist in Vorbereitung.

Allgemeine Regelung Kantone Luzern, Zug, Obwalden, Uri: Aktuell bezahlen Eltern oder Sozialdienste der Gemeinden die Kosten für die Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus. Im Rahmen der Anfrage durch eine Fachperson stellen wir gerne eine Offerte zu, der Stundentarif beträgt 155 Franken.

Mit dem Kanton Nidwalden besteht eine Leistungsvereinbarung für das Angebot Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus; die Abrechnung erfolgt mittels Kostenübernahmegarantien.

Im Kanton Schwyz werden Einzelbegleitungen im Besuchsrecht gemäss der kantonalen Gesetzgebung finanziert.