Anfrage und Anmeldung
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne unter 041 318 50 60.
Als Fachperson wenden Sie sich bitte telefonisch an uns, um die Kinder- und Familiensituation gemeinsam zu besprechen, damit den Eltern und Kinder ein möglichst passendes Kontaktangebot machen können. Per E-Mail erreichen Sie die Begleiteten Besuchstage unter bbt@fachstellekinder.ch und die beiden Angebote Einzelbegleitung unter einzelbegleitung@fachstellekinder.ch.
Unser Angebot Begleitete Besuchstage BBT richtet sich an getrenntlebend Familien aus den Kantonen Luzern, Ob- und Nidwalden.
Eine Anmeldung erfolgt in der Regel durch eine Beistandsperson, eine Fachperson der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB oder eine Fachperson einer anderen Beratungsstelle. Folgender Ablauf ist in der Regel vorgesehen:
Wir nehmen Ihre Anfrage sehr gerne entgegen. Weitere Informationen zu unserem Angebot finden Sie hier.
- Das Gericht, die KESB oder die Berufsbeistandschaft fragen telefonisch bei der Fachstelle Kinderbetreuung an.
- Die zuweisende Stelle sendet die Anmeldung und das Indikationsformular an die Fachstelle Kinderbetreuung.
- Die Fachstelle Kinderbetreuung sendet die Eingangsbestätigung und klärt offene Fragen mit der zuweisenden Stelle.
- Die Fachstelle Kinderbetreuung stellt das Gesuch um Kostenübernahme (KÜG) an die DISG.
- Die DISG sendet den Entscheid an die Fachstelle Kinderbetreuung. Diese leitet die Zu-/Absage an die zuweisende Stelle/Familie weiter.
- Fachstelle Kinderbetreuung stellt das mögliche Angebot BBT an die zuweisende Stelle zu.
- Die zuweisende Stelle meldet an die Fachstelle Kinderbetreuung zurück, ob die Daten BBT passend sind.
- Die Fachstelle Kinderbetreuung sendet eine schriftliche Einladung an die Eltern (Zuweiser in Kopie).
- Die Fachstelle Kinderbetreuung organisiert das Schnuppern und den Erstbesuch im BBT.
Unser beiden Angebote Einzelbegleitung richten sich an getrennte Familien aus allen Zentralschweizer Kantonen.
Eine Anmeldung erfolgt in der Regel durch eine Beistandsperson, eine Fachperson der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB oder eine Fachperson einer anderen Beratungsstelle.
Wir nehmen Ihre Anfrage sehr gerne entgegen. Weitere Informationen zu unserem Angebot finden Sie hier.
- Das Gericht, die KESB oder die Berufsbeistandschaft fragen telefonisch bei der Fachstelle Kinderbetreuung an.
- Die Fachstelle Kinderbetreuung bespricht mit der zuweisenden Stelle die Anfrage.
- Die Fachstelle Kinderbetreuung sendet die Anmeldung und das Indikationsformular an die zuweisende Stelle.
- Die zuweisende Stelle füllt die Anmeldung und das Indikationsformular aus, idealerweise mit den Eltern und stellt die Unterlagen der Fachstelle Kinderbetreuung zu.
- Die Fachstelle Kinderbetreuung prüft die Unterlagen und stellt das Gesuch um Kostenübernahme (KÜG) an die DISG.
- Die DISG sendet den Entscheid an die Fachstelle Kinderbetreuung. Diese leitet die Zu-/Absage an die zuweisende Stelle/Familie weiter.
- Fachstelle Kinderbetreuung führt ein Vorbereitungsgespräch mit den Eltern und der zuweisenden Stelle durch.
- Weitere Planung und Umsetzung gemäss Konzept des Angebots.