FAQ - Häufig gestellte Fragen
Pflegeeltern können Einzelpersonen, Paare oder Familien werden, die stabile Lebensverhältnisse bieten und Freude am Zusammenleben mit Kindern haben. Es sind keine spezifischen beruflichen Qualifikationen erforderlich, jedoch sind persönliche Eignung, Geduld, Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit uns, den Eltern des Pflegekindes sowie Behörden und Fachstellen wichtig.
Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Wichtig ist, dass Pflegeeltern in der Lage sind, die Bedürfnisse des Kindes langfristig zu erfüllen. Pflegeeltern, welche Notaufnahmen für 6-9 Monaten anbieten, stammen aus fast allen Altersgruppen. Bei langfristigen Pflegeverhältnissen achten wir darauf, dass das Kind volljährig oder älter ist, wenn die Pflegeeltern in Pension gehen.
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Fachstelle Kinderbetreuung Luzern. Für Interessierte gibt es die Möglichkeit, uns und unser Konzept an einer Informationsveranstaltung kennenzulernen oder die Informationen per Videofilm zu erhalten. Nach der Bewerbung folgen Bewerbungsgespräche und ein Hausbesuch. Sind wir uns gegenseitig einig, dass Sie Pflegeeltern werden, besuchen Sie zur Vorbereitung gemeinsam mit anderen werdenden Pflegeeltern unsere 7-tägige interne Ausbildung, damit Sie auf die Aufnahme eines Pflegekindes vorbereitet sind.
Der erste Schritt ist eine Kontaktaufnahme mit der Fachstelle Kinderbetreuung Luzern. Sie haben die Möglichkeit, uns und unser Konzept bei einer Informationsveranstaltung kennenzulernen oder diese Informationen in einem kurzen Film erhalten. Zusätzlich bieten wir unverbindliche Gespräche und Veranstaltungen an, bei denen wir erste Fragen klären und Sie individuell beraten können. Zweimal im Jahr gibt es spezielle Informationsveranstaltungen für LGBTQIA+ Menschen. Nach Ihrer Bewerbung folgen persönliche Gespräche, darunter auch ein Hausbesuch. Wenn wir gemeinsam zum Schluss kommen, dass Sie als Pflegeeltern geeignet sind, nehmen Sie an einer 7-tägigen internen Ausbildung teil. Diese bereitet Sie zusammen mit anderen zukünftigen Pflegeeltern auf alle wichtigen Themen rund um die Aufnahme eines Pflegekindes vor und findet über mehrere Monate verteilt am Wochenende statt. Insgesamt dauert der gesamte Prozess bis zur Aufnahme eines Pflegekindes mehrere Monate. Die genaue Dauer hängt von ihrer persönlichen Situation und dem Starttermin des nächsten Ausbildungskurses ab.
Bei mittel- und langfristigen Aufnahmen versuchen unsere Fachpersonen, die Bedürfnisse des Kindes sowie die Ressourcen, Stärken und Kompetenzen der Pflegeeltern in einem Passungsprozess bestmöglichst abzustimmen. Ihre Ressourcen und Kompetenzen werden im gemeinsamen Bewerbungsverfahren erarbeitet und miteinander besprochen. Es erfolgt ein sorgfältiger Aufnahmeprozess und bei jedem Schritt können alle Beteiligten wieder ihr Einverständnis für den nächsten Schritt geben. Bei Notaufnahmen legen Sie gemeinsam mit der zuständigen Fachperson im Voraus fest, welches Profil Ihre Familie hat, denn die Anfragen erfolgen sehr kurzfristig.
Grundsätzlich ist eine Berufstätigkeit möglich. Der Familienalltag soll so organisiert sein, dass die Bedürfnisse des Pflegekindes im Vordergrund stehen. Pflegekinder bringen oft besondere Belastungen mit, deren Auswirkungen im Familienalltag wir noch nicht kennen. Daher ist es uns ein Anliegen, dass Pflegeeltern Energie und Zeit haben, um das Kind kennenzulernen und die Betreuung so zu organisieren, dass sie dem Kind gute Unterstützung bietet. Im Angebot Notaufnahme ist es oftmals so, dass ein Pflegeelternteil keiner oder nur einer kleinen externen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Ein Pflegekind, das langfristig bei ihnen lebt, sollte ein eigenes Zimmer haben. Bei einer Notaufnahme ist mindestens ein geschützter Rückzugsort erforderlich. Eine kindgerechte Wohnsituation ist wichtig, das heisst auch ein unterstützendes soziales Umfeld, welches sie als Pflegefamilie stärkt.
Unser Konzept sieht eine intensive Betreuung und Begleitung mit regelmässigem telefonischen und physischen Austausch vor. Für herausfordernde Situationen stehen ein Pikettdienst sowie ein Supportkonzept zur Verfügung. Nebst dem vorbereitenden Ausbildungskurs bieten wir laufende fachliche Beratung, ein vielfältiges Fortbildungsangebot sowie Austauschgruppen mit anderen Pflegeeltern an. So sind Sie nach der Aufnahme eines Pflegekindes gut vernetzt und begleitet.
Ja, Pflegeeltern erhalten eine finanzielle Entschädigung. Dies beinhaltet sowohl Beiträge zu den Unterhaltenskosten des Pflegekindes als auch die Lohnleistungen für die Pflegeeltern, inklusive aller üblichen Sozialversicherungsbeiträge.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass bei mittel- und langfristigen Aufnahmen der Bedarf des Kindes in den ersten Jahren in der Pflegefamilie eine ausserfamiliäre Betreuung verhindert. Grundsätzlich können Pflegekinder auch in einer Kindertagesstätte (Kita) betreut werden, wenn dies förderlich für ihre Entwicklung ist. Die Betreuung muss mit den Eltern und der zuständigen Behörde sowie der Pädagogischen Leitung abgestimmt werden. Die Entscheidung hängt von den individuellen Bedürfnissen des Kindes und den Gegebenheiten der Pflegefamilie ab. Die Kosten für eine ausserfamiliäre Betreuung sind in der Regel durch die Pflegeeltern zu tragen
Das hängt von der individuellen Situation des Pflegekindes ab. Manche Kinder bleiben nur für kurze Zeit, zum Beispiel als Notaufnahme für ein paar Wochen bis Monate. Andere leben über mehrere Jahre oder dauerhaft in einer Pflegefamilie und ziehen, ähnlich wie leibliche Kinder, vielleicht erst nach dem 20. Lebensjahr aus. Die Anstellung bei uns endet in der Regel nach Abschluss der Erstausbildung des Pflegekindes. Eine Nachbetreuung durch uns ist jederzeit möglich.
Pflegekinder haben in der Regel leibliche Eltern. Sie werden in Pflegefamilien untergebracht, weil ihre Herkunftsfamilie aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder mittel-/langfristig nicht in der Lage ist, für sie zu sorgen. Während Pflegeeltern die alltägliche Betreuung und Erziehung übernehmen, bleibt das Sorgerecht meist bei den leiblichen Eltern oder den zuständigen Behörden. In vielen Situationen besteht der Kontakt zur Herkunftsfamilie des Pflegekindes weiter: zu Eltern, Grosseltern, Gotti, Götti oder anderen nahestehenden Personen. Von Pflegeeltern erwarten wir einen offenen, gastfreundlichen und respektvollen Umgang mit Eltern und Verwandten des Pflegekindes. Je nach Situation ist Ihre Unterstützung bei Besuchskontakten gefragt, sei es bei uns in der Geschäftsstelle oder an einem anderen Ort. In der Regel nehmen die Eltern an den regelmässigen Standortgesprächen gemeinsam mit den Pflegeeltern und der zuständigen Berufsbeistandschaft teil.
Pflegekinder, welche bei uns in einer mittel-/langfristigen Pflegefamilie leben, haben eine zuständige Fachperson einer Berufsbeistandschaft und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist involviert. Das Anliegen für eine Rückkehr kann von allen beteiligten Personen geäussert werden: dem Pflegekind, den Eltern, der Berufsbeistandschaft, der KESB, den Pflegeeltern und der Pädagogischen Leitung. Wenn das Thema aufkommt, haben wir ein eigenes Programm entwickelt, um mit allen Beteiligten die Perspektiven zu klären. Eine Rückkehr ist grundsätzlich möglich, wenn sich die Lebensverhältnisse der Eltern verbessert haben und das Pflegekind dies ebenso möchte. Bei einer Kindesschutzmassnahme nach ZGB Art. 310 trifft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder ein Gericht den Entscheid einer Rückkehr.
In der Regel bleibt das Pflegekind rechtlich Teil seiner Herkunftsfamilie, selbst wenn es langfristig in einer Pflegefamilie lebt.
Bei einer Pflegeplatzierung übernehmen Pflegeeltern die Betreuung und Erziehung des Kindes - das Sorgerecht bleibt jedoch meist bei den leiblichen Eltern oder bei der zuständigen Behörde. Die Finanzierung des Pflegeverhältnisses erfolgt gemäss kommunalen und kantonalen Regelungen.
Bei einer Adoption wird das Kind rechtlich und finanziell vollständig in die neue Familie aufgenommen; die rechtliche Verbindung zur Herkunftsfamilie erlischt.