Einzelbegleitung im Besuchsrecht

Ab 2026 bieten wir zwei Formen von Einzelbegleitungen an, basis und plus. Beide Angebote haben zum Ziel, tragfähige Eltern-Kind-Beziehungen aufzubauen und positive gemeinsame Erlebnisse in einem sicheren und geschützten Rahmen zu schaffen. Beide Angebote können bei Kontaktunterbruch und Kontaktaufbau unterstützend wirken.

Einzelbegleitungen im Besuchsrecht plus ist ein Angebot für besonders anspruchsvolle Ausgangslagen mit hohem Koordinationsaufwand und mit Kontakt- und Gesprächsverweigerungen. Es besteht ein Bedarf an intensiver Begleitung der Eltern im Veränderungsprozess. Das Angebot dient dem Kontaktaufbau oder dem Kontakterhalt zwischen dem getrenntlebenden, kontaktberechtigten Elternteil und dem Kind/den Kindern Die Eltern werden in der kindsgerechten Durchführung unterstützt und begleitet und wir achten auf den Einbezug des Kindes und auf seine Bedürfnisse in Bezug auf den Kontakt. Vorbereitungs- und Beratungsgespräche mit den Eltern (zu Beginn einzeln, später gemeinsam) sind fixer Bestandteil des Angebots.

Die Kontakte finden ausschliesslich in neutralen, kindsgerechten Räumlichkeiten in Kriens statt (Montag bis Samstag, Zeiten unter der Woche sind schneller verfügbar als am Samstag und am Mittwochnachmittag).

Einzelbegleitungen plus sind befristet auf 6 Monate. Die Kontaktfrequenz wird individuell und gemäss Anordnungen besprochen. Die Kontaktdauer beträgt in der Regel 2 bis 3 Stunden, direkter oder indirekter Kontakt.

Eine anschliessende Überführung ins Angebot Begleitete Besuchstage BBT wird angestrebt resp. ist möglich.

Voraussetzung ist eine vorhandene Reisefähigkeit der Eltern nach Kriens.

Einzelbegleitungen im Besuchsrecht basis dienen der Unterstützung und Stärkung des kontaktberechtigten Elternteils im Umgang mit seinem Kind und seiner Entwicklung von weiteren Betreuungskompetenzen.

Die Kontakte finden zu Beginn in neutralen, kindsgerechten Räumlichkeiten in Kriens statt und können später auch im Lebensumfeld der Familie durchgeführt werden (Montag bis Samstag). Einzelbegleitungen basis sind konzeptionell während 4 bis 12 Monaten vorgesehen und finden wöchentlich, 14-täglich oder monatlich statt. Zeiten unter der Woche sind schneller verfügbar als an Samstagen udn an Mittwochnachmittagen. Die Kontaktdauer beträgt in der Regel 2 bis 3 Stunden. Eine Überführung in die Selbstständigkeit oder ins Angebot BBT wird angestrebt.

Es ist möglich, dass nach einiger Zeit der Begleitungen nur noch begleitete Übergaben nötig sind, diese sind nach Absprache auch am Sonntag möglich.

Voraussetzungen sind eine minimale Kooperations- und Gesprächsbereitschaft der Eltern untereinander und mit uns Fachpersonen sowie wenig Beratungsbedarf der Eltern für Vor- und Nachbereitung von Kontakten.

Kanton Luzern: Die Kosten werden ab 1. Januar 2026 im Kanton Luzern über das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts finanziert. Der Elternbeitrag entfällt im Rahmen des Pilotprojekts.

Kanton Nidwalden: Es besteht eine Leistungsvereinbarung für Einzelbegleitungen im Besuchsrecht plus. Die teilnehmenden Eltern aus Nidwalden bezahlen am Besuchstag einen Unkostenbeitrag von 25 Franken pro Besuch oder pro Übergabe.