Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus
Einzelbegleitungen im Besuchsrecht plus dienen dem Kontaktaufbau oder dem Kontakterhalt zwischen dem getrenntlebenden/besuchsberechtigten Elternteil und dem Kind/den Kindern. Einzelbegleitungen können vor oder nach dem Gruppenangebot der Begleiteten Besuchstage (BBT) zum Einsatz kommen oder als individuelles Angebot genutzt werden.
Wir unterstützen die Eltern darin, die Kontakte kindgerecht zu gestalten und wenn möglich das Besuchsrecht später selbstständig auszuüben. Wir achten auf den Einbezug des Kindes und auf seine Bedürfnisse in Bezug auf den Kontakt. Vorbereitungs- und Beratungsgespräche mit den Eltern (zu Beginn einzeln, später gemeinsam) sind fixer Bestandteil des Angebots zur Unterstützung der Zielerreichung: selbständige Durchführung der Besuche im Sinne des Kindeswohls.
- Kinder, welche einen Elternteil aus unterschiedlichen Gründen nicht ohne Begleitung sehen können oder dürfen, obwohl ein Besuchsrecht besteht.
- Kinder, die noch keinen Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil hatten.
- Kinder, deren Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil seit einem längeren Zeitraum unterbrochen ist, insbesondere auch bei Kontaktverweigerung oder -verunsicherung.
- Kinder, die den getrenntlebenden Elternteil seit längerer Zeit im Gruppenangebot BBT sehen, den Eltern jedoch der Schritt in die Selbstständigkeit noch nicht gelingt.
- Kinder oder Eltern, die aus unterschiedlichen Gründen intensivere Begleitung oder Überwachung im 1:1-Setting benötigen, insbesondere für Kleinkinder von 0 bis 4 Jahren und wenn das Gruppenangebot BBT nicht sinnvoll oder (noch) nicht möglich ist.
- Kontaktaufbau nach Kontaktunterbruch oder Kontakterhalt
- Aufbau einer tragfähigen Beziehung
- Stärkung des Vertrauens des abgebenden Elternteils
- Schaffen von Sicherheiten und Schutz des Kindes
- Positive gemeinsame Erlebnisse schaffen
- Abbau des elterlichen Konfliktes
- Integration ins Gruppenangebot BBT
- Selbstständige Regelung der Kontakte
Nach der Anmeldung und der Unterzeichnung der Kostengutsprache finden Gespräche mit den Eltern und dem Kind/den Kindern durch die Koordinationsperson statt. Sie dienen der Auftragsklärung und der Vorbereitung der Eltern-Kind-Kontakte. In einer Vereinbarung werden die Abmachungen festgehalten. Je nach Bedarf ist die Begleitperson bei diesen Gesprächen bereits anwesend.
Anschliessend finden zwecks Beziehungsaufbau ein Gespräch oder mehrere Treffen zwischen der Begleitperson und dem Kind/den Kindern statt. Je nach Situation sind weitere Beratungsgespräche sinnvoll oder es wird direkt mit der Durchführung der Einzelbegleitungen gestartet.
In der Regel findet nach drei bis fünf Kontakten ein Standortgespräch mit Auswertung und Besprechung des weiteren Vorgehens statt. Berichte werden gemäss Konzept und auf Basis eines standardisierten Rasters erstellt und enthalten eine Einschätzung zum Verlauf sowie eine Empfehlung für Anschlusslösungen.
Die Vorgespräche und die Beratungsgespräche mit den Eltern finden auf der Geschäftsstelle der Fachstelle Kinderbetreuung Luzern in Kriens statt. Das erste Treffen zwischen der Begleitperson und dem Kind kann auch beim Kind zu Hause stattfinden, wenn dies für das Kind die bessere Ausgangslage für eine gute Vorbereitung ist.
Die Einzelbegleitungen finden anfänglich in Kriens in unseren kinderfreundlichen Räumlichkeiten der Geschäftsstelle statt. Später können Treffen an anderen Orten vereinbart werden, wenn dies aus Kindersicht passend ist.