Anfrage und Anmeldung

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Als Fachperson wenden Sie sich bitte zuerst telefonisch an uns, um die Kindersituation zu besprechen. 

Unsere freien Plätze finden Sie auf unserer Startseite hier. Wir aktualisieren unsere freien Plätze laufend, doch nicht jeder Platz ist für jede Kindersituation die passende Option.

Bestandteile des Aufnahmeprozesses sind das Anmeldeformular, Aufnahmegespräche, der Aufnahmevertrag mit den Zielsetzungen und die unterzeichnete Kostengutsprache.

Die Notaufnahmen in unseren spezialisierten Pflegefamilien können sehr kurzfristig erfolgen. Bei Bedarf sind sie innerhalb weniger Stunden und an 365 Tagen während 24 Stunden möglich. Unsere Pflegeeltern verfügen in der Regel über eine soziale oder pädagogische Ausbildung. Alle Pflegeeltern haben unsere interne Ausbildung absolviert und arbeiten oft seit vielen Jahren bei uns. 

Eine Notaufnahme kann auch als Beobachtungsaufenthalt dienen und kombiniert werden mit dem Angebot Familienrat, um das Netzwerk auszuloten und zu aktivieren, oder mit sozialpädagogischer Familienarbeit zu Hause.

Wir nehmen Ihre Anfrage gerne entgegen. Weitere Informationen zu unserem Angebot Notaufnahmen finden Sie hier.

Wir legen bei den langfristigen Aufnahmen Wert auf fachlich sorgfältige Passungsprozesse: Welches Kind in welche Pflegefamilie?

Der Einbezug der Eltern und altersgemäss des Kindes ist uns wichtig. Wir bieten Informationsgespräche für Eltern und Fachpersonen an, noch bevor eine konkrete Pflegefamilie bekannt und festgelegt ist.

Unser Aufnahmeverfahren ist schrittweise aufgebaut. Es dauert je nach Situation 2 bis 3 Monate. Nach jedem Schritt wird gemeinsam überprüft, ob der nächste Schritt in Richtung Aufnahme in die Pflegefamilie erfolgen soll.

Wir nehmen Ihre Anfrage gerne entgegen. Weitere Informationen zu unserem Angebot mittel-/langfristige Aufnahmen finden Sie hier.

Unser primäres Einzugsgebiet für die Aufnahme von Kindern sowie für die Rekrutierung von Pflegeeltern sind die Zentralschweizer Kantone Luzern, Zug, Uri, Schwyz, Nidwalden und Obwalden.

Unsere Plätze in qualifizierten Pflegefamilien sind von der Kommission für soziale Einrichtungen KOSEG des Kantons Luzern im Rahmen des Gesetzes für Soziale Einrichtungen nach § 14 SEG anerkannt.

Wir sind Mitglied im Fachverband DAF Pflegekind.

Die Voraussetzung für die Aufnahme in einer Pflegefamilie ist ein behördlicher Auftrag mit sozialer Indikation und Kostengutsprache.

Die Finanzierung für Kinder mit zivilrechtlichem Wohnsitz in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Zug erfolgt in Zusammenarbeit mit den kantonalen Dienststellen gemäss den jeweiligen kantonalen Abläufen für Kostenübernahmegarantien.

Im Kanton Uri sind die Gemeinden für die Finanzierung zuständig.