Trägerschaft und Patronat
Verein Pflegekinder-Aktion Zentralschweiz
Trägerin der Fachstelle Kinderbetreuung Luzern ist die Pflegekinder-Aktion Zentralschweiz. Die Pflegekinder-Aktion Zentralschweiz ist ein gemeinnütziger, politisch neutraler und überkonfessioneller Verein im Sinne von Art. 60 ZGB und verfolgt folgende statutarische Zwecke:
- Sie setzt sich für qualitativ gute Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern ein. Sie fördert vor allem Kinder aus belastenden familiären Situationen.
- Sie führt Einrichtungen zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern, die vorübergehend oder längerfristig Betreuung ausserhalb ihrer Familie benötigen.
- Sie unterstützt, berät und bildet Erwachsene, die als Eltern oder beruflich Verantwortung für Kinder tragen und für deren Betreuung, Erziehung und Bildung zuständig sind.
Um diese Zwecke zu realisieren, führt die Pflegekinder-Aktion Zentralschweiz die Fachstelle Kinderbetreuung Luzern und übernimmt mit Hilfe von Spenden und Unterstützungsbeiträgen ihr Betriebsdefizit.
Die Pflegekinder-Aktion Zentralschweiz feierte im Jahr 2022 ihr 70-jähriges und die Fachstelle Kinderbetreuung Luzern das 30-jährige Bestehen.
- Erna Bieri-Hunkeler, Präsidentin, Kauffrau, ehemalige Stadtpräsidentin, Willisau
- Michiel Aaldijk, Leiter Geschäftsstelle pro audito luzern, Luzern
- Urs Dossenbach, Projektleiter Information, Partizipation, Kommunikation, Luzern
- Luzia Gisler, Leiterin Soziale Dienste Stadt Zug, ehemalige Gemeindepräsidentin Bürglen
- Sandra Fasola Bolliger, juristische Mitarbeiterin Abteilung Gemeinden Kanton Luzern, Luzern
- Franz Heer, Sozialversicherungsfachmann, Doppleschwand
- Gerda Jung, Kantonsrätin und Sozialvorsteherin, Hildisrieden
- Helen Schurtenberger, Leiterin Sozialamt Schötz, Menznau
Das Patronatskomitee unterstützt die Pflegekinder-Aktion Zentralschweiz:
- Christoph Amstad, Regierungsrat, Obwalden
- Christian Arnold, Regierungsrat, Uri
- Andrea Gmür-Schönenberger, Ständerätin, Luzern
- Andreas Hostettler, Regierungsrat, Zug
- Damian Meier, Regierungsrat, Schwyz
- Melanie Setz, Stadträtin, Luzern
- Michèle Blöchliger, Regierungsrätin, Nidwalden
- Peter Truttmann, Regierungsrat, Nidwalden
- Michaela Tschuor, Regierungsrätin, Luzern
- Kurt Weingand, Ersatzrichter Kantonsgericht Luzern
Unsere Einrichtung ist gemäss dem Gesetz für soziale Einrichtungen des Kantons Luzern SEG anerkannt. Unsere Leistungen, die Qualität unserer Angebote, die Aufsicht und Finanzierung sind in einem Leistungsauftrag geregelt.
Mit dem Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung ZiSG des Kantons Luzern besteht eine Leistungsvereinbarung für die Begleiteten Besuchstage BBT. Auch mit dem Kanton Obwalden besteht eine Leistungsvereinbarung für die Begleiteten Besuchstage BBT.
Die Angebote der ambulanten Hilfen in Familien werden im Kanton Luzern im Rahmen des SEG (Gesetz über soziale Einrichtungen) finanziert. Im Kanton Nidwalden sind diese Leistungen im Rahmen des Betreuungsgesetzes des Kantons Nidwalden anerkannt.
Im Kanton Schwyz sind unsere stationären und ambulanten Angebote im Rahmen des Gesetzes über soziale Einrichtungen finanzierbar.
Spenden und Gönnerbeiträge sind uns eine wichtige finanzielle Stütze. Die Vergütungen der Gemeinden und Kantone für die aufgenommenen Kinder oder für unsere Unterstützung direkt in den Familien zu Hause decken nicht alle Aufwendungen. Die Pflegekinder-Aktion Zentralschweiz übernimmt mit Hilfe von Spendengeldern und Gönnerbeiträgen die Fehlbeträge für die einzelnen Einsätze und Hilfen.