Angebote
Das begleitete Besuchsrecht ist eine Interventionsmassnahme in Trennungs- und Scheidungssituationen, um den Kontakt zwischen dem Kind und dem kontaktberechtigten, getrenntlebenden Elternteil in einem geschützten Rahmen sicherzustellen. Die Massnahme wird durch ein Gericht, durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder im gegenseitigen Einvernehmen der Eltern veranlasst.
Unsere Angebote im Besuchsrecht
Für die Umsetzung stehen drei Angebote zur Verfügung:
- Begleitetes Besuchsrecht BBT: Gruppenangebot in Kriens, an Wochenenden
- Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus: Kontaktbegleitung in Kombination mit Beratungsgesprächen mit den Eltern
- Einzelbegleitung im Besuchsrecht basis: Kontaktbegleitung zur Stärkung des kontaktberechtigten Elternteils
Die Gründe für die oft von einer Behörde oder einem Gericht angeordneten Begleitungen sind vielfältig: Eltern, welche in konflikthaften Situationen miteinander stehen, hochstrittige Trennungs- und Scheidungssituationen, Entführungsgefahr, Gewalterfahrungen des Kindes durch einen Elternteil, Kontaktaufbau nach einem langem Unterbruch oder wenn noch nie Kontakt bestand usw.
Die Zielgruppe der Angebote
Die Zielgruppe aller drei Angebote sind Kinder und deren Eltern, bei denen
- sich die Eltern in hochstrittigen Trennungs- und Scheidungssituationen befinden,
- durch Behörden oder Gerichte ein begleitetes Besuchsrecht angeordnet wurde,
- die Kinder durch den kontaktberechtigten Elternteil Gewalt oder Übergriffe erlebt haben oder mutmasslich erlebt haben und/oder
- die Kinder noch nie mit dem kontaktberechtigten Elternteil zusammengelebt haben oder über einen längeren Zeitraum keinen Kontakt mit dem kontaktberechtigten Elternteil hatten.
Wir möchten Eltern darin unterstützen, die begleiteten Besuche kindsgerecht zu gestalten. Im Zentrum unserer Arbeit stehen:
- Qualitativ gute Eltern-Kind-Zeiten ermöglichen
- Eltern befähigen, die Besuchsrechtsregelungen selbstständig und kindorientiert durchzuführen
- Vertrauensaufbau zwischen den Eltern sowie Kontakt- und Vertrauensaufbau zwischen dem Kind und dem
kontaktberechtigten Elternteil fördern - Kind- und prozessorientierte Begleitung der Eltern unter Wahrung der psychischen und physischen Sicherheit des Kindes
- Regelmässige Überprüfung des Kindswohls in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten