Angebote

Wenn ein Elternteil sein Kind nur in Begleitung sehen darf, bieten wir zwei Formen von begleiteten Besuchen an: Das Gruppenangebot Begleitete Besuchstage BBT und die Einzelbegleitungen im Besuchsrecht plus. In Planung ist ein Angebot Einzelbegleitung Basis.

Die Gründe für die oft von einer Behörde oder einem Gericht angeordneten Begleitungen sind vielfältig: Eltern, welche in konflikthaften Situationen miteinander stehen, hochstrittige Trennungs- und Scheidungssituationen, Entführungsgefahr, Gewalterfahrungen des Kindes durch einen Elternteil, Kontaktaufbau nach einem langem Unterbruch oder wenn noch nie Kontakt bestand usw.

Begleitete Besuchstage BBT

Begleitete Besuchstage BBT werden in der Regel von einem Gericht oder der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB angeordnet. Bestehen nach einer Scheidung oder Trennung der Eltern Schwierigkeiten, das Besuchsrecht auszuüben, so können Begleitete Besuchstage BBT vorübergehend zur Beruhigung der Situation führen. Sie ermöglichen den Kindern, den Kontakt zum abwesenden Elternteil aufzubauen oder aufrecht zu halten.

Angebot Begleitete Besuchstage

Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus

Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus bieten wir für anspruchsvolle Besuchsrechtssituationen an. Das Angebot wird als Unterstützung für hochstrittige Trennungs- und Scheidungssituationen erlebt. Einzelbegleitungen im Besuchsrecht plus bietet eine ideale Ergänzung – vor- oder nachgelagert – zum Gruppenagebot der Begleiteten Besuchstage BBT. Es deckt den Bedarf an individueller, massgeschneiderter und professioneller Unterstützung im komplexen Bereich des Besuchsrechts.

Angebot Einzelbegleitung im Besuchsrecht