Begleitete Besuche
Wir bieten zwei Formen von begleiteten Besuchen an:
- Begleitete Besuchstage BBT werden in der Regel vom Gericht oder der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB angeordnet. Bestehen nach einer Trennung Schwierigkeiten, das Besuchsrecht zu regeln, so können Begleitete Besuchstage BBT vorübergehend zur Beruhigung der Situation führen. Sie ermöglichen den Kindern, den Kontakt zum abwesenden Elternteil aufzubauen oder aufrecht zu halten.
- Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus für anspruchsvolle Besuchsrechtssituationen.
Anfrage und Anmeldung
Begleitete Besuchstage BBT
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
Tel. 041 318 50 99
Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
Tel. 041 318 50 60
einzelbegleitung(at)fachstellekinder.ch