Begleitete Besuche

Wir bieten zwei Formen von begleiteten Besuchen an:

 

  • Begleitete Besuchstage BBT werden in der Regel vom Gericht oder der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB angeordnet. Bestehen nach einer Scheidung oder Trennung der Eltern Schwierigkeiten, das Besuchsrecht auszuüben, so können Begleitete Besuchstage BBT vorübergehend zur Beruhigung der Situation führen. Sie ermöglichen den Kindern, den Kontakt zum abwesenden Elternteil aufzubauen oder aufrecht zu halten.

 

  • Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus für anspruchsvolle Besuchsrechtssituationen. Nach einer positiv verlaufenen einjährigen Projektphase konnten wir ab 1. Mai 2022 das Angebot in unsere Angebotspalette integrieren. Das Angebot wird als Unterstützung für hochstrittige Trennungs- und Scheidungssituationen erlebt. Einzelbegleitungen im Besuchsrecht plus bietet eine ideale Ergänzung – vor- oder nachgelagert – zum Gruppenagebot der begleiteten Besuchstage BBT. Es deckt den Bedarf an individueller, massgeschneiderter und professioneller Unterstützung im komplexen Bereich des Besuchsrechts.

Begleitete Besuchstage BBT

Tel. 041 318 50 99

 

E-Mail 

bbt(at)fachstellekinder.ch

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne. 

 

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Einzelbegleitung im Besuchsrecht

Tel. 041 318 50 60

 

E-Mail 

einzelbegleitung(at)fachstellekinder.ch

 

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