Begleitete Besuche

Wir bieten zwei Formen von begleiteten Besuchen an:

 

  • Begleitete Besuchstage BBT werden in der Regel vom Gericht oder der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB angeordnet. Bestehen nach einer Trennung Schwierigkeiten, das Besuchsrecht zu regeln, so können Begleitete Besuchstage BBT vorübergehend zur Beruhigung der Situation führen. Sie ermöglichen den Kindern, den Kontakt zum abwesenden Elternteil aufzubauen oder aufrecht zu halten.

 

Anfrage und Anmeldung

 


Begleitete Besuchstage BBT

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne. 

 

Tel. 041 318 50 99

 

E-Mail

bbt(at)fachstellekinder.ch

 


Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne. 

 

Tel. 041 318 50 60

 

E-Mail

einzelbegleitung(at)fachstellekinder.ch