Anfrage und Anmeldung

Begleitete Besuchstage BBT

Eine Anmeldung kann nur durch eine Beistandsperson, Fachperson der KESB oder eine Fachperson einer anderen geeigneten Stelle erfolgen. Damit wir den Eltern und Kindern ein möglichst passendes Kontaktangebot unterbreiten können, bitten wir Sie um eine vorgängige telefonische Anfrage.

 

Beachten Sie bitte unsere Hinweise in den Merkblättern unter Downloads.

 

Unser Angebot richtet sich an getrennte Familien aus den Kantonen Luzern, Ob- und Nidwalden. Die Kosten werden im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit dem Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG) oder der Leistungsverträge mit den Kantonen Obwalden und Nidwalden getragen.

 

Die teilnehmenden Eltern - in der Regel der teilnehmende Elternteil - bezahlen am Besuchstag einen kleinen Unkostenbeitrag.

 

Wir nehmen Ihre Anfrage gerne entgegen. Weitere Informationen zu unserem Angebot Begleitete Besuchstage BBT finden Sie hier.

Einzelbegleitung im Besuchsrecht

Nebst unserem Angebot Begleitete Besuchstage BBT in Kriens bieten wir Einzelbegleitungen im Besuchsrecht für anspruchsvolle Besuchsrechtssituationen an.

 

Unser Angebot richtet sich an getrennte Familien aus allen Zentralschweizer Kantonen. Mit dem Kanton Nidwalden besteht eine Leistungsvereinbarung für das Angebot Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus.

 

Eine Anmeldung kann nur durch eine Beistandsperson, Fachperson der KESB oder eine Fachperson einer anderen geeigneten Stelle erfolgen. 

 

Wir nehmen Ihre Anfrage gerne entgegen. Weitere Informationen zu unserem Angebot Einzelbegleitung im Besuchsrecht plus finden Sie hier.

 

Begleitete Besuchstage BBT

Tel. 041 318 50 99

 

E-Mail 

bbt(at)fachstellekinder.ch

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne. 

 

Downloads:

Einzelbegleitung im Besuchsrecht

Tel. 041 318 50 60

 

E-Mail 

einzelbegleitung(at)fachstellekinder.ch

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.