Begleitete Besuchstage BBT

Bestehen nach einer Trennung Schwierigkeiten, das Besuchsrecht zu regeln, so können Begleitete Besuchstage BBT vorübergehend zur Beruhigung der Situation führen. Sie ermöglichen den Kindern, den Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil aufzubauen oder aufrecht zu halten.

 

Begleitete Besuchstage werden in der Regel vom Gericht oder der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB angeordnet, zum Beispiel bei mangelndem Vertrauen zwischen den Eltern oder wenn ein Elternteil dem anderen gegenüber gewalttätig wurde.

 

Die Begleiteten Besuchstage ermöglichen dem Kind und dem abwesenden Elternteil, die gemeinsame Zeit in einem geschützten und kinderfreundlichen Rahmen zu verbringen. Ein fachlich kompetentes Begleitteam betreut die Eltern bei den Übergaben und während der Besuchszeit.

 

Angebot

Die Begleiteten Besuchstage finden an 3 Tagen im Monat statt. Die zeitliche Einteilung und Frequenz der Besuche erfolgt je nach Kapazität und Alter der Kinder durch die Leitung der Begleiten Besuchstage. Wir bieten auch „nur“ Übergaben ohne Teilnahme am Besuchstag und Teilnahmen mit Ausgang an. Einmal pro Monat sind Wochenend-Übergaben möglich (Übergabe am Samstag-Mittag und am Sonntag gegen Abend).

 

Bei den Begleiteten Besuchstagen handelt es sich um eine vorübergehende Lösung. Wir sind bestrebt, in Zusammenarbeit mit der Beistands- oder anderen Fachperson die Eltern zu befähigen, selbständige Lösungen für die Elternkontakte zu entwickeln. Die Anmeldung muss daher in Zusammenarbeit mit einer Beistands- oder Fachperson erfolgen. Innerhalb eines Jahres sollten neue Lösungen für die Elternkontakte erarbeitet sein. Längere Teilnahmen verlangen einer Begründung.

 

 

Konzept

Begleitete Besuchstage oder Begleitete Übergaben werden in der Regel vom Gericht oder der KESB aus verschiedenen Gründen angeordnet, zum Beispiel bei:

 

  • Ungelösten Konflikten zwischen den Eltern
  • mangelndem Vertrauen zwischen den Eltern
  • Suchtproblematik
  • ungünstigen Wohnverhältnissen
  • Entführungsgefahr
  • Gewalterlebnissen
  • Psychischer Krankheit

 

Wenn keine behördliche Anordnung besteht, können Eltern sich zusammen mit einer Fachperson bei uns anmelden. Die Zusammenarbeit mit einer Fachperson, die im Hinblick auf eine selbstständige Durchführung der Besuchsregelung die Eltern berät, ist für uns zwingend.