Aufsicht und Qualitätssicherung
Die Aufsicht und Qualitätssicherung erfolgt durch:
- die behördliche Aufsicht gemäss Pflegekinder-Verordnungen
- die Aufsicht durch die zuständige Dienststelle des Kantons Luzern gemäss dem Gesetz für soziale Einrichtungen
- die Aufsicht durch die Trägerschaft
- die interne Qualitätssicherung gemäss definierten Standards der Fachstelle Kinderbetreuung
- Anstellung von qualifizierten Mitarbeitenden
- die regelmässige interne Fortbildung der angestellten Pflegeeltern, Familienarbeiterinnen, BBT-Mitarbeitenden und pädagogischen Leitungen
- Anstellung, Ausbildung, Leitung und Praxisberatung der angestellten Pflegeeltern
- das mehrstufige Bewerbungsverfahren, welches die Pflegeeltern durchlaufen
- laufende Information und Zusammenarbeit mit den Mandatsträger/innen
- regelmässige gemeinsame Standortgespräche mit Eltern, vormundschaftlichen Mandatsträger/innen, Pflegeeltern, Schule, und Therapeuten/innen
- die betriebsinterne Aufsicht über die Pflegeeltern (Gespräche, Besuche durch unsere päadagogische Leitung, Gespräche mit den Kindern und Jugendlichen)
- Befragungen der zuweisenden und einweisenden Stellen
Unsere Institution erfüllt die Standards des Netzwerks Interessengemeinschaft institutioneller Pflegeplätze IPK sowie die Richtlinien des Fachverbandes für Sozial- und Sonderpädagogik INTEGRAS.
Wir verfügen über ein Fachpersonalquote von mindestens 66% und sind im Rahmen der IVSE anerkannt.