Aufsicht und Qualitätssicherung

Die Aufsicht und Qualitätssicherung erfolgt durch:

  • die behördliche Aufsicht gemäss Pflegekinder-Verordnungen
  • die Aufsicht durch die zuständige Dienststelle des Kantons Luzern gemäss dem Gesetz für soziale Einrichtungen
  • die Aufsicht durch die Trägerschaft
  • die interne Qualitätssicherung gemäss definierten Standards der Fachstelle Kinderbetreuung
  • Anstellung von qualifizierten Mitarbeitenden
  • die regelmässige interne Fortbildung der angestellten Pflegeeltern, Familienarbeiterinnen, BBT-Mitarbeitenden und pädagogischen Leitungen
  • Anstellung, Ausbildung, Leitung und Praxisberatung der angestellten Pflegeeltern
  • das mehrstufige Bewerbungsverfahren, welches die Pflegeeltern durchlaufen
  • laufende Information und Zusammenarbeit mit den Mandatsträger/innen
  • regelmässige gemeinsame Standortgespräche mit Eltern, vormundschaftlichen Mandatsträger/innen, Pflegeeltern, Schule, und Therapeuten/innen
  • die betriebsinterne Aufsicht über die Pflegeeltern (Gespräche, Besuche durch unsere päadagogische Leitung, Gespräche mit den Kindern und Jugendlichen)
  • Befragungen der zuweisenden und einweisenden Stellen

Unsere Institution erfüllt die Standards des Netzwerks Interessengemeinschaft institutioneller Pflegeplätze IPK sowie die Richtlinien des Fachverbandes für Sozial- und Sonderpädagogik INTEGRAS.

Wir verfügen über ein Fachpersonalquote von mindestens 66% und sind im Rahmen der IVSE anerkannt.

Unser Leitbild